| Der Abschluss der Ausbildung erfolgt durch eine praktische, schriftliche und mündliche Prüfung. Dadurch erwerben sie die staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
"Gesundheits- und Krankenpflegerin" "Gesundheits- und Krankenpfleger"
sowie die Möglichkeit, den Pflegeberuf in allen Staaten der europäischen Union auszuüben. |