Corona-Regeln Geburtshilfe
Geburt
Die Anwesenheit einer gesunden Begleitperson während der Geburt ist möglich und sinnvoll.
Beim Betreten des Klinikgebäudes müssen die Hände desinfiziert und ein Fragebogen zur Ermittlung des Infektionsrisikos bei der Schwangeren und Ihrer Begleitperson ausgefüllt werden.
Die Begleitperson muss eine FFP2-Maske mitbringen und tragen, auch wenn der Corona Schnelltest (wird bei Aufnahme durchgeführt) negativ ist.
Die Schwangere / Gebärende muss eine FFP2-Maske mitbringen und tragen, bis der Schnelltest durchgeführt wurde. Bei einem negativen Ergebnis, darf die Schwangere die FFP2–Maske durch eine Mund-Nasen-Bedeckung ersetzen.
Über die Abnahme der Mund-Nasen-Bedeckung während der Geburt wird im Einzelfall entschieden.
Besucherregelung
Der frisch gebackene Vater (bzw. eine feste Bezugsperson) darf einmal täglich zu Besuch kommen. Vor dem Besuch wird ein Corona-Schnelltest in unserer Teststation durchgeführt. Die Dauer des Besuches ist nicht festgelegt. Geschwisterkinder oder andere Angehörige sind nicht erlaubt. (Weitere Details erfahren Sie nach der stationären Aufnahme)
Familienzimmer
Je nach Kapazität ist die Aufnahme des Partners in ein Familienzimmer möglich. Während des Aufenthaltes darf dieser die Klinik nicht verlassen.
Ambulante Untersuchungen / Geburtsmodusbesprechungen
Die Schwangere darf zu ambulanten Untersuchungen / Geburtsmodusbesprechungen nur alleine erscheinen.
Ausnahme nur im Sonderfall (Minderjährige, Dolmetscher…)
Leider ist es nicht auszuschließen, dass sich die Situation weiter verändert und wir auf eine möglicherweise weitere negative Entwicklung reagieren müssen. Zusätzliche Einschränkungen sind daher möglich. Wir bitten um Verständnis.
Aktuelle Informationen finden Sie dann an dieser Stelle.
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