MVZ im Klinikum Forchheim bietet erweiterte Möglichkeiten zur Krankschreibung per Videosprechstunde
Berlin, Forchheim, 7. Dez. 2021 – Bereits seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind. Zukünftig können auch Patientinnen und Patienten per Videosprechstunde krankgeschrieben werden, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt unbekannt sind.
Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsamen Bundes-ausschuss (G-BA), das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, gefasst. Unterschiede gibt es jedoch bei der Dauer der erstmaligen Krankschreibung: Für in der Arztpraxis unbekannte Versicherte ist diese bis zu drei Kalendertage möglich, für bekannte Versicherte bis zu sieben Kalendertage.
Auch das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) im Klinikum in Forchheim bietet Videosprechstunden für Patienten, die persönlich vor Ort in der Praxis waren, und – neuerdings – für unbekannte Versicherte. Sowohl Dr. Ekkehardt Templer als auch Dr. Lothar Unterburger, beide D-Ärzte für Arbeits- und Schulunfälle und Fachärzte für Chirurgie und Unfallchirurgie, sind virtuell verfügbar.
Die Anmeldung zum Videogespräch kann sowohl online über die Homepage des Klinikums https://www.klinikumforchheim.de/medizinisches-versorgungszentrum/ oder herkömmlich per Telefon über die Anmeldung des MVZ unter der Nummer 09191 610710 erfolgen. Online werden Termine am Montag und Dienstag von 8 bis 15 Uhr angeboten. Bei einer telefonischen Vereinbarung ist die Terminvergabe flexibler und es können zusätzliche Termine frei vergeben werden. Die Patientin nennt dabei ihre E-Mail-Adresse und erhält daraufhin per E-Mail einen Zugangslink.
Über diesen Anmeldelink geht die Patientin dann ins Online Videosystem und trifft auf den Arzt ihrer Wahl. Bei unbekannten Patienten, die noch nicht bei Dr. Templer oder Dr. Unterburger in Behandlung waren, halten diese die Versichertenkarte in die Kamera. Der behandelnde Arzt fertigt einen Screenshot an, um die Krankenkassendaten ins Praxissystem einzugeben. In diesem Fall verzichten die Krankenkassen auf eine digitale Bestätigung des sonst üblichen Versichertenstatus.
„Für Patienten, die bereits im System hinterlegt sind, sind Rezeptausstellungen und Krankschreibungen bis zu sieben Tagen in der aktuellen epidemiologischen Lage durch den Gesetzgeber legal erlaubt“, erläutert Dr. Ekkehardt Templer.
Die Übermittlung der Krankschreibung erfolgt bisher noch per Post und kostet den Versicherten nichts, denn die Portokosten werden aufgrund der derzeitigen Coronasituation durch die Krankenkassen übernommen.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) und der Gesetzgeber arbeiten an einer Online-Lösung zur Übermittlung der digitalen Krankmeldung (eAU) und des Online Rezeptes. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll Anfang 2022 eingeführt werden.

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