Sozialdienst des Klinikums: vorausschauende Planung der Klinikentlassung
Forchheim/Ebermannstadt, 10. Mai 2022 – Für eine Weiterversorgung von Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kümmern sich die Sozialdienstmitarbeiterinnen des Klinikums frühzeitig um die entsprechende Organisation.
Die Patienten werden schon zu Beginn des Aufenthaltes zum sogenannten Entlassmanagement informiert. Bei einer Einwilligung hierzu wird in enger Abstimmung mit den Patienten bzw. den Angehörigen von Ärzten, Pflegepersonal, Therapeuten und dem Sozialdienst der aktuelle Bedarf an Hilfe und Unterstützung ermittelt.
Liane Vogel vom Sozialdienst in Ebermannstadt hebt die Bedeutung der Teamsitzungen für die Geriatrie und Reha hervor. Bei diesen Sitzungen bringen Ärztinnen, Pfleger, Therapeuten, Psychologen und der Sozialdienst ihr Wissen über den Patienten ein und besprechen das weitere Vorgehen. Bei Bedarf wird eine Pflegegradschnelleinstufung erstellt und an den medizinischen Dienst weitergeleitet. Der Sozialdienst unterstützt die Patienten oder deren Angehörige auch bei der Beantragung eines Pflegegrades.
Schon ab 2015 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf dieses Entlassmanagement, d.h. die Unterstützung beim Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung (§ 39 Abs. 1a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)). Seit 2017 müssen die Krankenhäuser verbindlich ein Entlassmanagement vorhalten. Das Klinikum hatte jedoch schon im Vorfeld dieser gesetzlichen Regelung jahrelang Patienten und Angehörige diesbezüglich beraten und unterstützt.
Für die Planung einer nachhaltigen Versorgung der Patienten im Anschluss an den Klinikaufenthalt sind die Mitarbeiterinnen auf die Mithilfe der Angehörigen angewiesen, da deren Fürsorgepflicht durch den gesetzlichen Anspruch auf das Entlassmanagement nicht ersetzt werden kann.
In Fällen, in denen ein nicht entscheidungsfähiger, hilfebedürftiger Patient keine Angehörigen bzw. Vorsorge-Bevollmächtigen hat, regt der Sozialdienst eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht an. Die Zeit bis zur richterlichen Begutachtung des Patienten und der Bestimmung eines gesetzlichen Betreuers muss dann häufig stationär im Klinikum überbrückt werden, da nur der gesetzliche Betreuer für Verträge und Anträge im Interesse des Patienten rechtsgültig unterzeichnen kann.
Großer Bedarf an Unterstützung durch den Sozialdienst
Der Sozialdienst organisiert die Versorgung der Betroffenen durch ambulante Dienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf und Hilfsmitteln etc. für zu Hause bzw. die Verlegung in die Kurzzeitpflege oder dauerhafte Pflege im Heim bzw. bei Bedarf in ein Hospiz.
Zudem stellt er Anträge für Anschlussheilbehandlungen in Rehabilitations-Einrichtungen. Darüber hinaus informiert er zu weiteren regionalen Beratungsstellen, z.B. Suchtberatungsstellen, Hospizvereinen und Pflegeberatungsstellen. Zu möglichen finanziellen Unterstützungen verweist der Sozialdienst an die zuständigen Stellen.
Digitalisierung? – Der persönliche Kontakt zählt
Anfang des Jahres teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Förderung der digitalen Vernetzung von Reha-Einrichtungen und Akut-Kliniken mit. Das Forschungsvorhaben ‚Ausbau der Digitalisierung bayerischer Reha-Einrichtungen durch Vernetzung mit Akut-Krankenhäusern über die Telematikinfrastruktur‘ wird mit 450.000 Euro unterstützt. Bisher profitiert der Sozialdienst des Klinikums Forchheim-Fränkische Schweiz allerdings von persönlichen Kontakten mit den Einrichtungen und Anbietern. Vielleicht werden die vielen Faxe und Telefonate in Zukunft durch eine digitale Plattform ergänzt oder ersetzt.
Vermitteln im eigenen Haus
„Wenn Anfragen aus den eigenen Häusern in Ebermannstadt und Forchheim kommen, versuchen wir alles möglich zu machen, damit wir den Patienten relativ zeitnah unterbringen können“, betont Kerstin Glaser, die zusammen mit Doris Kielmann und Lisa Brendel die Belegung sowohl des Reha- wie auch des Akutbereiches plant. Bei der Bettenplanung in Ebermannstadt kommen Anfragen aus vielen Krankenhäusern der näheren und weiteren Umgebung an. In der Abteilung für Geriatrische Rehabilitation werden Menschen nach einem Akutereignis wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Oberschenkelhalsbruch oder auch im Rahmen eines Pflegegutachtens aufgenommen. „Manchmal fällt jemand, der vorangemeldet ist aus, weil sich der Allgemeinzustand verschlechtert hat, oder es Probleme mit der Wundheilung gibt. Dann ziehen wir andere Patienten vor und jonglieren – das kriegen wir eigentlich immer ganz gut hin“, ergänzt Doris Kielmann. Die stationäre Behandlung in der Reha dauert in der Regel drei Wochen und kann in einigen Fällen, wenn weitere Fortschritte durch die Rehabilitation erzielt werden können und die Krankenkasse die Genehmigung erteilt, auf fünf Wochen verlängert werden.
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