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Forchheim 06.06.2020 – Zum Tag der Organspende richtet sich der Transplantationsbeauftragte am Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz, Chefarzt Prof. Dr. Jürgen Gschossmann, an die Öffentlichkeit: „Bitte treffen Sie eine Entscheidung zur Organspende und dokumentieren Sie diese!“ In 60 Prozent der Fälle, in der eine Organspende möglich ist, sei der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, erläutert der Ärztliche Direktor am Standort Forchheim.

Seit 1983 wird immer am ersten Samstag im Juni auf das Thema Organspende hingewiesen. Coronapandemiebedingt ist die Bereitschaft Organe zu spenden europaweit gesunken. In Deutschland ist am 1. April 2019 das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ in Kraft getreten.

Chefarzt Prof. Dr. Jürgen Gschossmann, begrüßt die mediale Beachtung, die dieses Thema begleitet: „Es gibt einen so großen Mangel an Spenderorganen, dass wir in Deutschland, einem der hochentwickelten Länder der Welt, eine erschreckend hohe Zahl an Patienten haben, die ohne eine rechtzeitige Organspende sterben müssen. Dies ist traurige Realität, die leider in der öffentlichen Diskussion oft vergessen wird.“ Er appelliert deshalb, dass sich jeder zu diesem Thema Gedanken machen sollte, unabhängig davon, ob die letztendliche persönliche Entscheidung für oder gegen Organspende ausfällt. „Schließlich kann es jeden von uns treffen, dass man in einen Zustand gelangt, der nur durch eine Organspende überlebt werden kann“, so der Ärztliche Direktor des Klinikums Gschossmann.

Forchheim, 3. April 2019 – Ein parteiübergreifender Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung bei der Organspende soll mehr Patienten helfen ein Spenderorgan zu bekommen. Die Rede ist vom doppelten Widerspruch: Einerseits kann jemand, der nicht Spender sein möchte, sich in einem Bundesregister eintragen lassen. Andererseits können auch Angehörige der Organspende widersprechen. Zeitgleich zur Vorlage des Gruppenantrags zur Widerspruchslösung ist am 1. April 2019 das Gesetz für bessere Strukturen in der Organspende (GZSO) in Kraft getreten.

Durch das Gesetz soll die Zahl der Organspenden erhöht und so mehr Menschenleben gerettet werden. Krankenhäuser sollen mehr Zeit und Geld für Organtransplantationen bekommen. Transplantationsbeauftragte haben mehr Zeit und Befugnisse, Krankenhäuser werden angemessen vergütet und Empfänger haben die Möglichkeit Angehörigen des Spenders in einem anonymisierten Schreiben zu danken.

Transplantationsbeauftragter am Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz ist Chefarzt Prof.  Dr. Jürgen Gschossmann. Er begrüßt die Initiative zur doppelten Widerspruchslösung: „Es gibt einen großen Mangel an Spenderorganen, die wir Patienten zuführen können, die ohne eine Organspende nicht überleben können. Jedes Jahr versterben in Deutschland tausende von Patienten wegen Organmangel.“ Eine doppelte Widerspruchslösung fordere jeden auf, sich – unabhängig von der persönlichen Entscheidung – Gedanken zu diesem wichtigen Thema zu machen, so Gschossmann.

Im Rahmen der Vortragsreihe der Freunde und Förderer des Klinikums Forchheim e.V. referiert Prof. Dr. Gschossmann am 25. November 2019 zur Widerspruchslösung bei der Organspende im Klinikum in Forchheim. Interessierte sind willkommen. Der Eintritt ist frei.

Kommentar zu Änderungen bei der Organspende

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