Neue Corona-Regeln: Selbsttests sind möglich, Maskenpflicht bleibt bestehen.

Ein Corona-Selbsttest ohne Aufsicht reicht ab Freitag , den 10. Februar 2023, auch für den Besuch im Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz aus. Diese Neuregelung hat der Freistaat Bayern beschlossen. Zum Nachweis des negativen Testergebnisses genügt eine schriftliche Eigenerklärung gegenüber dem Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz. Der Selbsttest darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss offiziell als Laienselbsttest vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein.

Es ist weiterhin möglich, einen Testnachweis einer Teststation vorzulegen. Die Teststation vor dem Haupteingang zum Klinikum Forchheim bleibt nach Angaben des Betreibers erst einmal bestehen. Hier können sich auch Besucher des Klinikums vorerst weiterhin bequem und kostenlos testen lassen. Das Klinikum empfiehlt daher, von dem Angebot der Teststation weiterhin Gebrauch zu machen.

Die Maskenpflicht (FFP2) bleibt für Beschäftigte, Besucher und Patienten nach einer bundeseinheitlichen Regelung nach aktuellem Stand voraussichtlich noch bis zum 7. April weiterhin bestehen.

Eigenerklärung

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