Neue Corona-Regeln: Selbsttests sind möglich, Maskenpflicht bleibt bestehen.

Ein Corona-Selbsttest ohne Aufsicht reicht ab Freitag , den 10. Februar 2023, auch für den Besuch im Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz aus. Diese Neuregelung hat der Freistaat Bayern beschlossen. Zum Nachweis des negativen Testergebnisses genügt eine schriftliche Eigenerklärung gegenüber dem Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz. Der Selbsttest darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss offiziell als Laienselbsttest vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein.

Es ist weiterhin möglich, einen Testnachweis einer Teststation vorzulegen. Die Teststation vor dem Haupteingang zum Klinikum Forchheim bleibt nach Angaben des Betreibers erst einmal bestehen. Hier können sich auch Besucher des Klinikums vorerst weiterhin bequem und kostenlos testen lassen. Das Klinikum empfiehlt daher, von dem Angebot der Teststation weiterhin Gebrauch zu machen.

Die Maskenpflicht (FFP2) bleibt für Beschäftigte, Besucher und Patienten nach einer bundeseinheitlichen Regelung nach aktuellem Stand voraussichtlich noch bis zum 7. April weiterhin bestehen.

Eigenerklärung

Weitere News

21. Juli 2020

Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz spendet Erleuchtung für das Lichtzimmer im kath. Kindergarten St. Anna

Forchheim, Juni 2020 – Monika Sebald, die seit September 2019 den kath Kindergarten St Anna leitet, hat viel [...]

27. April 2020

Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml übergibt neue zusätzliche Beatmungsgeräte am Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz gGmbH

Forchheim, 25042020 – Bei einer schweren COVID-19 Erkrankung kann die Lunge den lebenswichtigen Austausch mit Sauerstoff im Körper nicht [...]

4. Februar 2019

Rückenschmerz – Langfristige Besserung durch thermisch-mechanisches Ablationsverfahren

Forchheim – Dr Norbert Sperke, Leiter der Fachabteilung für Neurochirurgie am Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz, erklärt: „Menschen, die [...]