Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat 2023 in Kraft und dient der Verbesserung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Wir als Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz gGmbH sind uns unserer besonderen Verantwortung bewusst und bekennen uns klar zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
Grundsatzerklärung
Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Der erste Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten wird 2025 zum Abschluss unseres Geschäftsjahres hier veröffentlicht werden.
Meldestelle
Alle Mitarbeitende und unsere Geschäftspartner (Lieferanten und Kunden usw.) haben die Möglichkeit Meldungen über Verstöße gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten – insbesondere solche des LkSG- oder Hinweise über unzureichende Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen abzugeben. Dies gibt uns als Klinikum die Gelegenheit mögliche Verstöße bei Menschenrechten und Umweltschutz frühzeitig abzuwenden.
Eingehende Meldungen werden stets vertraulich behandelt. Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber sind freiwillig. Die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten und/oder die Preisgabe Ihrer Identität verbessern jedoch die Kommunikation. Dadurch kann das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises beschleunigt werden.
Kontakt
Dr. Christian Sperber
Prokurist
Standort Forchheim
Telefon: 09191 610 – 230
Anschrift
Klinikum Forchheim – Fränkische Schweiz gGmbH
Herr Dr. Christian Sperber
Krankenhausstraße 10
91301 Forchheim