Monthly Archives: Mai 2019

Forchheim – Bei einem Unfall, einer Krankheit oder altersbedingt ist es manchmal nicht mehr möglich, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Enge Angehörige oder Ehepartner haben nach derzeitigem Gesetzesstand nicht automatisch die gesetzliche Vollmacht und das Amtsgericht muss einen Betreuer, also eine Art amtlichen Vormund, bestellen. Notar Martin Reiß erläuterte im Rahmen der Vortragsreihe der Freunde und Förderer des Klinikums Forchheim e.V. drei Verfügungen, die Vorsorge treffen sollen gegen eine Fremdbestimmung im Krankheitsfall. Die Bestuhlung im Konferenzsaal des Klinikums reichte nicht aus, um den mehr als 100 Interessierten einen Platz bieten zu können.

Betreuungsrecht

Ist ein Erwachsener nicht mehr geschäftsfähig und kann daher seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen, wird für ihn auf Antrag oder von Amts wegen vom zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) ein Betreuer bestellt (§ 1896 BGB), der dann unter Aufsicht des Gerichts den Betreuten rechtlich vertritt. Betreuer kann eine natürliche Person (z.B. Angehöriger oder Berufsbetreuer), eine Behörde oder ein Betreuungsverein sein. Eine gesetzliche Vollmacht des Ehegatten besteht nicht.

Dabei soll der Betreuer nach den Wünschen des Betreuten ausgewählt werden und handeln. Es ist möglich, diese „Wünsche“ in einer Betreuungsverfügung (§ 1901 a BGB) bereits in gesunden Tagen festzuschreiben – typischer Inhalt: Wer soll Betreuer werden, wer nicht? Welches Heim (welches nicht)? Die Betreuung ändert nichts an der Geschäftsfähigkeit des Betreuten in lichten Momenten. Mit Ausnahme bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt liegt also keine Entmündigung vor.

Martin Reiß zählte die Nachteile einer gesetzlichen Betreuung auf, insbesondere die Schwerfälligkeit bei der Entscheidung über Unternehmensführung und über Grundstücke, die der erforderlichen Überwachung des Betreuers und der Genehmigung durch das Betreuungsgericht geschuldet sei. Für den Betreuten seien Schenkungen und Übergaben – beispielsweise die Hofübergabe – praktisch unmöglich, so der Notar.

Vorsorgevollmacht

Will man eine Betreuung vermeiden, kann man über eine Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten bestellen. Dieser entscheidet dann aufgrund dieser Vollmacht für den Geschäftsunfähigen, so dass kein Betreuer benötigt wird. In der Vollmacht kann man über die Grenzen des Betreuungsrechtes hinaus festlegen, was der Bevollmächtigte darf. Typischerweise enthalten ist eine Generalvollmacht, aber auch die Befugnis zur Entscheidung über persönliche Angelegenheiten des Vollmachtgebers, etwa ob an ihm eine Operation durchgeführt werden oder er in ein Heim oder eine Anstalt eingeliefert werden darf. Die Vollmacht kann an eine oder mehrere Personen erteilt werden. Eine Vollmacht sollte aber nur erteilt werden, wenn man dem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertraut. Soll der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte tätigen können, oder hat der Vollmachtgeber eine Firma, muss die Vollmacht mindestens notariell beglaubigt werden. Eine Bankvollmacht muss entweder beglaubigt oder bei der Bank direkt erteilt werden.

Patientenverfügung

Auf ein Sterben in Würde konzentriert sich eine Patientenverfügung. Der Patient kann Anordnungen treffen, ob er/sie am Lebensende unter Ausschöpfung aller Mittel der modernen Medizin am Leben erhalten werden will, oder ob eine „Lebensverlängerung um jeden Preis“ abgelehnt wird. Gerade wenn die Situation nicht eindeutig ist, kann so Sicherheit für alle Beteiligten – Ärzte und Angehörige – geschaffen werden. Wenn das Gesetz auch keine besondere Form fordert, fördert eine schriftliche Niederlegung unter fachlicher Beratung doch die Rechtsklarheit. Damit die Patientenverfügung umgesetzt werden kann, sollte eine Vertrauensperson gleichzeitig als Bevollmächtigter oder Betreuer bestellt werden. Von eigenen Formulierungen, wie „Ich möchte nicht an Maschinen angeschlossen werden“ rät der Notar ab, da sie oft unerwartete Risiken und Nebenwirkungen haben können.

Er gab Ratschläge, wie man im Internet Informationen zu diesen drei Arten der Verfügung erhält und empfahl die Beratung durch einen Anwalt oder Notar, insbesondere dann, wenn Immobilien im Spiel seien, ein großes Vermögen oder eine Unternehmensnachfolge.

Im Anschluss an den Vortrag hatten die Zuhörer viele Fragen: Wo soll eine Verfügung aufbewahrt werden, damit diese bei einem Unfall gefunden werden kann? Welche Pflichten entstehen den Bevollmächtigten/Betreuern aus der Willenserklärung des Vollmachtgebers?

Forchheim – Auch dieses Jahr beteiligt sich das Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz an der Aktion „Saubere Hände“. Händehygiene ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen persönlichen Gesundheitspflege, aber auch eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz von Patienten, Personal und Angehörigen vor Ansteckung mit Erregern.

Svenja Schmitt, Schülerin der Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege erklärt, wie die Händedesinfektion korrekt durchgeführt wird:

Mit einer ausreichenden Menge an Händedesinfektionsmittel wird die gesamte Handfläche innen und außen benetzt. Auch Fingerkuppen und Fingerzwischenräume müssen eingerieben werden. Mindestens 30 Sekunden Zeit nimmt das Einreiben der Hände in Anspruch. Svenja Schmitt, die sich während ihrer Arbeit mehrmals täglich die Hände vor und nach Patientenkontakt desinfiziert, achtet besonders darauf, dass auch wirklich alle Hautpartien benetzt sind. Am Aktionsstand in der Eingangshalle des Klinikums überprüft Hygienefachkraft Annette Drummer mit einer UV-Lampe, ob auch die gesamte Haut mit dem Desinfektionsmittel befeuchtet wurde. Unter der Schwarzlichtlampe leuchten die Hautpartien, die mit Desinfektionsmittel benetzt wurden, hellblau.

Die deutschlandweite Kampagne „Aktion Saubere Hände“ setzt sich seit 2008 in Zusammenarbeit mit der WHO für Qualitätssicherung und verbesserte Hygienestandards auf der Basis von internationaler Forschungsarbeit und nationaler Hygieneleitlinien ein.

Für das Krankenhauspersonal werden fünf Situationen aufgezeigt, in der eine Händedesinfektion notwendig wird, um sich selbst und andere vor potentiell krankmachenden Erregern zu schützen.

  • Vor dem Patientenkontakt
  • Vor aseptischen (keimfreien) Tätigkeiten, wie Verbandswechsel, Umgang mit intravenösen Medikamenten
  • Nach Kontakt mit potentiell infektiösen Materialien, wie Urin oder Erbrochenem
  • Nach Patientenkontakt
  • Nach Kontakt mit Oberflächen in unmittelbarer Umgebung des Patienten, beispielsweise mit dem Nachttisch des Patienten

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen erhält das teilnehmende Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz ein Zertifikat. Geschäftsführer Sven Oelkers richtet sich an Angehörige und Verwandte, die Patienten im Klinikum besuchen: „Unterstützen Sie den Heilungsprozess Ihrer Lieben und wenden Sie die Händedesinfektion vor und nach Patientenkontakt konsequent an!“

Korrekte Händedesinfektion

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Forchheim – Fast genau dreißig Jahre nach ihrem ersten Arbeitstag im alten Forchheimer Krankenhaus am 17. April 1989 übernimmt Oberärztin Gabriele Egelseer ab Mai 2019 die Leitung der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz. Die Fachärztin für Allgemeinchirurgie hat sich auf Schilddrüsenoperationen und laparoskopische Eingriffe spezialisiert. Ihre Erfahrungen bei der Behandlung von kindlichen Leistenbrüchen und in der Kinderchirurgie, die es im Krankenhaus in der Bamberger Straße noch gab, kommen ihr zugute, wenn die Unfallopfer Kinder sind.

Die Forchheimerin, die jahrelang als Notärztin im Einsatz war, hat sich vorgenommen: „Die Notaufnahme des Klinikums ist immer das Aushängeschild eines Hauses. Zusammen mit meinem Team möchte ich unsere Abläufe optimieren, damit die Patienten bestmöglich versorgt sind.“ Gabriele Egelseer ist enthusiastisch, dass sie die geplante bauliche Erweiterung der Notaufnahme mitgestalten darf. Zum Neuanfang wünscht sie sich eine gute, konstruktive Zusammenarbeit mit allen Abteilungen im Haus und in Ebermannstadt sowie mit Geschäftsführer Sven Oelkers. Dieser hebt hervor, dass Gabriele Egelseer die Abläufe und Strukturen im Haus sehr gut kenne. Er sichert Unterstützung bei der Umsetzung dieser herausfordernden Aufgabe zu, um eine bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten, und wünscht Gabriele Egelseer viel Erfolg.