Forchheim, 30. März 2021 – Seit Anfang März 2021 kann im Klinikum Fränkische-Schweiz bei Verstorbenen mit Einverständnis der Angehörigen eine pathologische Untersuchung des Leichnams, eine sogenannte Obduktion, durchgeführt werden. Das Klinikum arbeitet dabei mit dem Pathologischen Institut des Universitätsklinikums Erlangen zusammen, das in solchen Fällen einen Pathologen nach Forchheim schickt.
Dr. med. Ulrich von Hintzenstern, Chefarzt der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin am Klinikum, erläutert: „Auch im Klinikum sterben Menschen. Eine Obduktion kann den Angehörigen sowie den Ärzten und dem Pflegepersonal helfen, die vermutete Todesursuche, die ohne eine Obduktion oft mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, zu verstehen. Eventuell können sogar Schlüsse für die Lebenden daraus gezogen werden. Die Verwandten erhalten so in den allermeisten Fällen eine definitive Gewissheit, woran ihr Angehöriger gestorben ist.“
Lag ein bösartiger Tumor oder eine Stoffwechselerkrankung vor? Haben Herz oder Nieren versagt? Gibt es Anzeichen für ein Erbleiden oder eine seltene Erkrankung, die noch nicht erforscht wurde?
Wenn bei der Obduktion eine erbliche Erkrankung festgestellt wird, können sich die lebenden Familienmitglieder damit auseinandersetzen und bei Bedarf ärztliche Beratung in Anspruch nehmen. Andererseits beruhigt der Ausschluss einer Erbkrankheit und gibt Sicherheit.
Auch berufsbedingte Erkrankungen werden mittels einer Autopsie entdeckt und können Entschädigungsleistungen für die Angehörigen ermöglichen.
Wie wird obduziert?
Wenn der Verstorbene oder ein Hinterbliebener einer Obduktion zustimmen, wird diese von speziell ausgebildeten Ärzten (Pathologen) vorgenommen. Die Organe werden dabei gründlich untersucht, aufgearbeitet und von prominenten Veränderungen werden kleine Gewebeproben zur feingeweblichen Untersuchung entnommen.
Der Leichnam wird durch wenige gezielte Schnitte eröffnet, so dass er nach der Obduktion ohne Auffälligkeiten aufgebahrt werden kann. Durch die Obduktion verschiebt sich der Beerdigungstermin nicht. Die Obduktion dient ausschließlich der zweifelsfreien Feststellung der Todesursache. Eine weitere Aufarbeitung des Gewebes, wie beispielsweise im Rahmen von Forschungsuntersuchungen bei Tumorerkrankungen oder seltenen Krankheitsbildern, werden nur nach Rücksprache und Einverständnis der Angehörigen durchgeführt. Den Angehörigen entstehen keine Kosten. Diese werden vom Klinikum bzw. der Krankenkasse übernommen.
Pathologischer Bericht
Direkt im Anschluss an die Obduktion werden den Ärzten sowie dem Pflegepersonal die Ergebnisse demonstriert, die auf Wunsch den Angehörigen mitgeteilt werden. Zudem besteht in der Demonstration die Möglichkeit die in der Obduktion auffälligen Befunde in den Kontext der Krankengeschichte zu setzen und somit ein umfassendes Bild zu erhalten. Später wird noch ein schriftlicher Abschlussbericht durch die Pathologen erstellt, der ebenfalls die Ergebnisse der feingeweblichen Untersuchungen erhält. Dieser Bericht wird an die behandelnden Ärzte geschickt und der Krankengeschichte beigefügt. Der Hausarzt des Verstorbenen erhält den Bericht auf Wunsch und kann so die Angehörigen informieren.